Und täglich grüßt das Murmeltier: Beweisantrag zum UA Zukunftsmuseum

Wieder einmal musste ein Beweisantrag der demokratischen Oppositionsfraktionen im Untersuchungsausschuss Deutsches Museum Nürnberg im Plenum diskutiert werden. Wieder einmal wurde ein solcher von den Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss unberechtigterweise als unzulässig abgelehnt. 

In der Plenarsitzung vom 26.04.2024 wurde über einen Beweisantrag diskutiert, mit dem die Durchsuchung der Geschäftsräume der CSU zur Auffindung von Unterlagen zu Spendenvorgängen von Herrn Schmelzer und der alpha-Unternehmensgruppe sowie deren Beschlagnahme angeordnet werden soll. Die demokratischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag wollen herausfinden, ob der Vermieter des Nürnberger Zukunftsmuseums, der Nürnberger Unternehmer Gerd Schmelzer, der CSU mehr Geld gespendet hat als bisher bekannt. Die Aufforderung zur Herausgabe der Unterlagen zu etwaigen Spendenvorgängen – die wohlgemerkt vom Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen wurde – wurde von der CSU nicht hinreichend entsprochen. Die Herausgabe von dem Untersuchungsausschuss noch nicht bekannten Unterlagen zu Spenden unter 10.000 Euro verweigerte sie geradeheraus.  

Die Rede im Wortlaut:

Ursula Sowa (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Wieder einmal muss ein Beweisantrag der demokratischen Oppositionsfraktionen im Untersuchungsausschuss Deutsches Museum Nürnberg hier im Plenum diskutiert werden.

(Tobias Reiß (CSU): Gar nichts muss!)

Wieder einmal wurde ein solcher von den Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss Zukunftsmuseum unberechtigterweise als unzulässig abgelehnt.

(Tobias Reiß (CSU): Sind Sie aber schlau!)

Der CSU-Generalsekretär bezeichnete den Untersuchungsausschuss als „einzigen Flop“.

(Tobias Reiß (CSU): Das ist er auch!)

Und ganz unrecht hat er damit leider nicht. Der Untersuchungsausschuss zeichnet sich nämlich zum großen Teil dadurch aus, dass die, wie es scheint, nur begrenzt an Aufklärung interessierten Regierungsfraktionen die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindern und blockieren, und zwar mit fadenscheinigen Begründungen.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Florian von Brunn (SPD): Hört, hört! – Tobias Reiß (CSU): Frechheit!)

Dabei verrinnt die eh schon zu knappe Zeit, in der der Untersuchungsausschuss seine Untersuchung abgeschlossen haben muss. Es kostet einfach kostbare Zeit.

(Alexander König (CSU): Vielleicht habt ihr ihn ein wenig spät beantragt!)

Jetzt, heute diskutieren wir noch einmal über einen Beweisantrag, mit dem die Durchsuchung der Geschäftsräume der CSU zur Auffindung von Unterlagen zu Spendenvorgängen von Herrn Schmelzer und der Alpha Unternehmensgruppe sowie deren Beschlagnahme angeordnet werden soll.

Zum Hintergrund: Der Aufforderung zur Herausgabe der Unterlagen zu etwaigen Spendenvorgängen, die wohlgemerkt vom Untersuchungsausschuss einstimmig beschlossen wurde, wurde von der CSU nicht hinreichend entsprochen. Es grenzt fast an Hohn, dass diese in ihrer Antwort an den Untersuchungsausschuss lediglich auf eine bereits öffentliche Bundestagsdrucksache verwies. Das kann man sich wahrlich sparen.

Die Herausgabe von dem Untersuchungsausschuss noch nicht bekannten Unterlagen zu Spenden unter 10.000 Euro verweigerte sie geradeheraus. Herr Schmid hat das ja gerade noch einmal betont. Weshalb sich die Mehrheit im Untersuchungsausschuss das gefallen lässt, ist mir nicht verständlich. Wo bleibt das parlamentarische Selbstverständnis der Mitglieder der Regierungsfraktionen? Das frage ich mich.

Klarstellen möchte ich an diesem Punkt, das vom Vorsitzenden vorgestellte Argument, dass es sich nicht um eine Aufforderung, sondern lediglich um eine Bitte an die CSU gehandelt haben sollte, ist Augenwischerei. Natürlich bezweckte ein formeller Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses nicht rein eine höfliche Bitte nach dem Motto „bitte mach doch mal, liebe CSU“, sondern es war eine direkt ausgedrückte Aufforderung, die man natürlich ohne jegliche Konsequenzen ablehnen konnte.

Der Wortlaut „bitten“ als Höflichkeitsfloskel ändert nichts an der Verbindlichkeit der Anfrage. Das muss klar sein. Es würde die Befugnisse des Untersuchungsausschusses ad absurdum führen und eine unnötige Dopplung von Arbeitsvorgängen mit sich bringen, müsste noch einmal ein mit Ausnahme eines Wortes gleichlautender Beweisantrag erneut gestellt werden, wenn wir das deswegen noch einmal ändern müssten. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die CSU nur aufgrund der Änderung eines einzigen Wortes im Herausgabeverlangen plötzlich alle angeforderten Unterlagen freiwillig herausgeben würde. Unser Beweisantrag ist zulässig. Das ist unser Fazit.

Wie der Vorsitzende selbst in der Untersuchungsausschusssitzung am 17.04.2023 zugegeben hat, steht einem Untersuchungsausschuss das Instrumentarium der Durchsuchung und Beschlagnahme zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes grundsätzlich zu. Laut – und ich betone es noch mal – dem Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses, der ja einstimmig war, ist die Frage nach an die CSU geflossenen Spenden ausdrücklich nicht auf veröffentlichungspflichtige Spenden beschränkt. Natürlich können auch Spenden unterhalb der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro zur politischen Einflussnahme genutzt werden. Ich nenne dazu nur das Stichwort „Regensburger Parteispendenaffäre“. Sorry, Kollege Mistol.

Nicht ausreichend für die Aufklärung der Frage, ob weitere Spenden eventuell in gestückelter Form geflossen sind, ist die Ladung des Schatzmeisters der CSU und des Herrn Schmelzer selbst sowie dessen Auskunft über getätigte Kleinspenden. Die Ladung der zwei Zeugen geschah gerade nicht in Reaktion auf das Schreiben der CSU, sondern diese wären so oder so unabhängig davon von der Opposition geladen worden.

Es ist unzweifelhaft ein zulässiger Beweisantrag, den sogar die Regierungsfraktionen nicht unter fadenscheinigen Argumenten hätten ablehnen können. Darüber hinaus ist eine Zeugeneinvernahme als Beweismittel nicht gleich geeignet wie eine Aktenheranziehung. Akten haben den großen Vorteil, dass sie dazu herangezogen werden können, um Zeugenaussagen zu bestätigen. Uns allen ist bewusst, dass Zeugen aus unterschiedlichen Gründen nicht das allerzuverlässigste Beweismittel sind. Die Erfahrung aus diesem Untersuchungsausschuss zeigt deutlich, dass unter anderem erhebliche Gedächtnislücken die Zeugeneinvernahme da und dort – nicht bei allen – schwierig gestalten. Der Untersuchungsausschuss muss sich nicht auf weniger geeignete Mittel beschränken, die eine effiziente Aufklärung potenziell erschweren.

Ich komme zum Schluss. Ich komme zum Fazit. Wir wollen diesen Beweisantrag. Ich möchte auch abschließend an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, appellieren, sich nicht von parteipolitischen Gesichtspunkten leiten zu lassen, sondern Ihr freies Mandat auszuüben. Es sollte gerade auch der CSU ein Anliegen sein, die im Raum stehenden Vorwürfe durch volle Transparenz auszuräumen. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Enquire here

Give us a call or fill in the form below and we'll contact you. We endeavor to answer all inquiries within 24 hours on business days.