Umsetzung des Ganztagsanspruchs in Bayern

Juristische Ausgangslage:

Ab August 2026 wird der Rechtsanspruch zunächst für alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe gelten. 
Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. 
Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung 
Besonderheit: Es ist nicht auf die Grundschule definiert, sondern auf Schulkinder im Grundschulalter. So kann auch eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Mittagsbetreuung oder Ganztagsschulen etc. erfolgen

Was bedeutet das für unsere Grundschulen?

  • Die Gebäude müssen nicht alle umgebaut werden
  • Aktuell werden bereits 55% aller Schulkinder im Grundschulalter in Bayern in einem der Systeme betreut
  • Staatsregierung und zuständige Ministerien arbeiten an Rahmenbedingungen für Kommunen 

Welche Fördermittel kann meine Kommune abrufen?

  • Staatliche Schulbauförderung gemäß BayFAG
  • Investionskostenförderung vom Bund bis zu 3,5 Mio Euro
  • Sonderprogramm „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“
  • Weitere Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Länder werden festgelegt

Die Informationen habe ich aus meiner Anfrage zum Plenum.

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