Seit Jahren wird die Städtebauförderung als zu zerfasert, bürokratisch und kompliziert kritisiert. Für Kommunen ist es schwierig, den Überblick über den Programm-Dschungel zu behalten und für ihren Ort die richtige Förderung zu erhalten. Doch das soll sich nun ändern.
Städtebauförderung Basics: Wer finanziert was?
An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden. Grundregel mit wenigen Ausnahmen ist, dass der Bundesanteil ein Drittel beträgt. Die Länder bringen gleich hohe Mittel auf wie der Bund. Der Restanteil wird durch die Gemeinden als kommunaler Eigenanteil geleistet, wobei die Länder über die finanzielle Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommune entscheiden.
Derzeit gibt es 6 verschiedene Programme: Soziale Stadt, Stadtumbau, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden und Zukunft Stadtgrün. In manchen Legislaturperioden kamen noch weitere Investitionspakte hinzu.
Neue Programmstruktur ab 2020
Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2020 hat der Bundestag nun die neue Programmstruktur der Städtebauförderung mit dem Ziel der Flexibilisierung und Entbürokratisierung beschlossen. Für das Förderjahr 2020 sind wiederum 790 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen. Neu ist, dass es ab jetzt nur noch drei Städtebauförderungsprogramme geben soll:
- Lebendige Zentren (300 Mio. Euro),
- Sozialer Zusammenhalt (200 Mio. Euro) sowie
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung (290 Mio. Euro).
Weitere städtebauliche Bedarfe wie Stadtgrün, energetische Modernisierung, Digitalisierung, Baukultur, Barrierefreiheit/-armut, Sicherheit und Ordnung, Aktivierung und Beteiligung sowie das Quartiers- oder Stadtteilmanagement werden als Querschnittsthemen zukünftig in allen Programmen förderfähig sein. Ein weiteres Programmübergreifendes Ziel ist die interkommunale Zusammenarbeit: Künftig soll sie eine höhere Bedeutung erlangen und wegen der oftmals bestehenden Schwierigkeit in der Abstimmung zwischen den Städten und Gemeinden mit einem Förderbonus verbunden werden.
Mein Kommentar: Es geht grüner!
Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits zwei gute Änderungsanträge zum neuen Gesetzesentwurf eingebracht. Richtig finde ich die grüne Forderung, die Städtebauförderung jährlich mit 3,2 Mrd. Euro Bundesmitteln auszustatten. Das klingt viel, ist aber bei steigenden Baukosten und Bodenpreisen absolut zeitgemäß.
Zeitgemäß wäre aus meiner Sicht außerdem, die Städtebauförderung in „Städte- und Regionalförderung“ umzubenennen. Schließlich soll sie laut Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen weiterentwickelt werden. Das sollte der Name der Förderung abbilden. Zu guter Letzt verstehe ich Folgendes nicht: Warum wieder drei Programme aufsetzen, wenn auch eines genügen würde? Ich kann mir ein einziges Städtebauförderungsprogramm vorstellen, das alles abdeckt und nachhaltige und soziale Aspekte vereint. Die Herausforderungen in städtischen und ländlichen Räumen können schlißelich künftig nur bewältigt werden, wenn diese integriert betrachtet UND gefördert werden.