Rede zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung

Die Rede im Wortlaut:

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Novelle der Bayerischen Bauordnung von 2021 wird heute schon wieder einmal nachgebessert. Aber in einem Bereich ist das gut so; da geht es nämlich um das Anbringen von Solaranlagen auf Dächern, was erleichtert wird. Das finden wir klasse; das will ich betonen und herausheben und kann auch hinzufügen: Wir GRÜNE hätten das schon gerne in der Novelle erreicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nach dieser Änderung soll zukünftig der Abstand von Solaranlagen zur Brandwand sowohl für nicht brennbare als auch für brennbare Module und Unterkonstruktionen einheitlich nur noch 50 Zentimeter statt der vorherigen 1,25 Meter betragen. Das finden wir gut. Das gilt unterschiedslos für Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen. Allerdings gibt es schon wieder eine Ausnahme. Gerne hätten wir das gleich in diesen Entwurf mit hineingepackt, aber vielleicht ändert es sich ja auch. Ein Entwurf soll ja nie so herauskommen, wie er hereingekommen ist.

– Lieber Herr Bernreiter, hören Sie gut zu. Wir meinen auch, dass die dachparallel installierten Solaranlagen ebenso nur noch 50 Zentimeter Abstand haben könnten. Das bayerische Dachdeckerhandwerk hat dies nämlich in seinen Eingaben auch bereits gewünscht; Sie können diese Eingabe also gerne schon aufnehmen. Sie differenzieren allerdings, dass Indach-Anlagen einen anderen Abstand brauchen, aber Sie könnten hier etwas aufnehmen, damit die Novelle nicht schon wieder novelliert werden muss.

Ich möchte noch einmal betonen: Wir GRÜNE begrüßen natürlich die geplante Vereinfachung und wollen auch, dass eine gescheit gemachte Baunovelle natürlich weit ausreichend für gesünderes, nachhaltigeres Bauen und mehr Klimaschutz eingebracht werden könnte. Das Potenzial von Dachflächen wollen wir besser ausnutzen und werden auch entsprechende Vorschläge einreichen.

Wir alle wollen die Menschen vor steigenden Preisen fossiler Energien schützen. Die Ampel plant – darauf möchte ich auch hinweisen; dankenswerterweise haben Sie jetzt auch die Impulse vom Bund aufgenommen –, dass mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ab dem 01.01.2024 bei Heizungserneuerung 65 % über erneuerbare Energien abgedeckt werden müssen. Deswegen sind hauseigene Solaranlagen umso wichtiger und werden eine große Rolle spielen.

Ich möchte betonen, dass Ihr Gesetzentwurf dazu dient, die Vorgaben der Richtlinien des Europäischen Parlaments umzusetzen. Das ist schon im Dezember 2018 eingetütet worden. Daran sieht man einfach, wie lange es braucht, Gesetze zu ändern, damit sich auch Bayern bewegt. Ich wünsche mir, dass es in Zukunft schneller geht. Nicht ohne guten Grund kleben sich Menschen auf Straßen. Es geht wirklich zu langsam. Ich möchte hier aber gar nicht das Negative betonen, sondern durchaus hervorheben: Hier tut sich heute etwas. Es kommt etwas in Bewegung, auch im Hinblick darauf, dass der Mobilfunkausbau vorangehen soll.

Wir finden es auch in Ordnung, dass der Ausbau nun etwas entbürokratisiert wird. Wir finden aber nicht in Ordnung – da komme ich zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes –, dass hier tatsächlich Erörterungsimpulse von außen nicht mehr wahrgenommen werden sollen; Sie haben es selbst gesagt. Das halten wir für nicht zielführend. Wir wollen die Bedenken des BUND Naturschutzes hier aufnehmen, demzufolge die Beteiligung natürlich nach wie vor bei den Planfeststellungsverfahren gewährleistet sein muss. Der BUND Naturschutz macht auch kreative Vorschläge, wie Abläufe beschleunigt werden können, indem ein Projektmanager oder -managerin vorgeschlagen wird; das möchten wir auch betonen. Das sollte man aufnehmen; das sollte tatsächlich in den Gesetzentwurf einfließen.

Dieses Management soll dazu führen, dass eine Entbürokratisierung möglich ist; denn wir wissen: Behörden sind nur ungenügend besetzt. Es gibt oft Gutachter und Planer*innen, die einfach nicht greifbar sind; auch im Hinblick auf die Baubranche zeigt sich, dass Baustoffe und -materialien gerade schwer zu bekommen sind. Wenn dann einmal ein Bauvorhaben durchgeführt ist, dann gibt es oft großen Ärger bei den Mängelbeseitigungen. Dies alles könnte man durch ein gutes Management wirklich in den Griff kriegen, und auch Digitalisierungsprozesse könnten wunderbar einfließen.

Hier komme ich schon zum Stichpunkt „Digitalisierung und Mobilfunk“: Hier sehen wir es auch so, dass für Mobilfunkmasten und damit zusammenhängende technische Einrichtungen die weniger strengen Vorgaben für die Anbaubeschränkungszonen gelten sollen. Damit sind wir weitestgehend einverstanden, wollen aber auch hier beim Ausbau die Bürgerbeteiligung nicht aushebeln, sondern verflüssigen und auf moderne Instrumente umstellen; das muss gewährleistet sein. Aber wir GRÜNE wollen einen zügigeren Ausbau beim Mobilfunk vor allem auf dem Land, um die Abdeckung und Erreichbarkeit auch außerhalb der Wohngebiete zu verbessern.

Ich komme zum Schluss: Der Gesetzentwurf geht durchaus in eine richtige Richtung, und es passiert etwas. Das müssen wir auch nach außen kommunizieren. Wie gesagt, diese Langwierigkeit, bis etwas passiert, ist schmerzlich genug, aber wir wollen, dass sich dieser Entwurf noch einmal gehörig ändert. Wir wollen nicht, dass die Staatsregierung immer nur an der Bauordnung herumdoktert, sondern dass es wirklich einmal den großen Wurf gibt. Ich bin sicher: Die nächste Baunovelle machen wir GRÜNE, und dann gescheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

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