Am 20. April habe ich im Landtag mit einem Antrag die Staatsregierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept mit Sanierungszielen für die staatlichen Gebäude Bayerns vorzulegen. Denn im Gebäudebereich schlummert ein enormes Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen. Leider sieht die Staatsregierung nicht die Dringlichkeit zu handeln, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und eine Vorbildfunktion einzunehmen.
Die Rede im Wortlaut:
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt zu später Stunde über Sanierungsfahrpläne zu sprechen, ist, glaube ich, gut. Das ist etwas sehr Praktisches, etwas, das uns alle angeht. Nicht zuletzt hier im Landtag wird ja fleißig saniert. Sie wissen ja, dass der Landtag saniert wird. Bis vor Kurzem standen hier noch überall Eimer, da es hereingeregnet hat.
Dieser Landtag ist ein Gebäude von 11.000, die der Freistaat unter seinen Fittichen hat. Er wäre ein gutes Beispiel, wie man Sanierungsfahrpläne transparent und bürgerfreundlich zeigen könnte. Was sich dahinter verbirgt, werde ich noch erläutern.
Wir müssen auch den Brückenschlag zu den Hitzerekorden finden, die wir derzeit erleben. Wir alle werden jeden Tag immer wieder daran erinnert, wie wichtig der Klimaschutz ist. Wir sollten daher den Brückenschlag zu unseren Gebäuden finden. Was haben die Gebäude mit dem Hitzerekord zu tun? – Gerade die Sanierung von Gebäuden kann dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen zu vermindern. Wir wollen den klimaneutralen Gebäudebestand spätestens bis 2040 erreichen.
Der Freistaat geht ja weiter: Die Staatsverwaltung will sogar bis 2028 klimaneutral werden. Um ein Musterbeispiel für das Ziel 2028 zeigen zu können, muss man sich meiner Meinung nach aber anstrengen. Die Gebäude in Bayern verursachen nämlich rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen, und um diese in den Griff zu bekommen, muss man tätig werden. Eindeutig dominieren noch die fossilen Energien mit knapp 80 %, vor allem Heizöl und Erdgas mit sehr hohen CO2-Emissionen. Um diese Emissionen deutlich zu reduzieren, müssen wir rangehen.
Was heißt: rangehen? – Indem wir Sanierungsfahrpläne aufstellen und uns an diese dann auch halten. Der Bund hat mit dem Klimapaket und dem Gebäudeenergiegesetz die Weichen schon richtig gestellt. Jetzt ist aber auch Bayern gefragt, endlich die notwendigen Schritte einzuleiten.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Von der Staatsregierung ist leider nur noch Frau Trautner da; schön. Ich vermisse aber den Bauminister oder auch andere Minister, die sich vielleicht einbringen könnten. Die Staatsregierung sollte ihrer Verantwortung nachkommen und auch hier eine Vorbildfunktion einnehmen. Das Klimaschutzgesetz sieht dies ja auch vor. Ich betone noch einmal: 11.000 Gebäude, die in öffentlicher Hand sind, wären ein wunderbares Beispiel, um zu zeigen, wie man mit den Sanierungszielen voranschreiten kann.
(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)
Was wir also brauchen, ist ein Gesamtkonzept. Ausgehend von den Sanierungszielen, die wir selber aufstellen, können wir gebäudeindividuell energetische Sanierungsfahrpläne erstellen.
Die Vorzüge unseres Antrages werde ich jetzt schlagwortartig zusammenfassen. Ein Sanierungsfahrplan kann nämlich aufzeigen, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht, wie viel es hier hereinregnet und welche Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung in dem Gebäude stecken. Dabei geht es zum einen um kurzfristig umsetzbare Energiesparmaßnahmen, zum Beispiel die Modernisierung der Anlagentechnik oder der Gebäudehülle. Darüber hinaus zeigt der Sanierungsfahrplan aber auch auf, wie das Gebäude schrittweise langfristig umfassend energetisch saniert werden kann. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne kann zudem auch geprüft werden, inwiefern Dächer und Fassaden für Photovoltaik und Solarthermie genutzt werden können. Photovoltaik gehört auf jedes Dach, und zwar nicht als Angebot. Vielmehr müsste dies flächendeckend eine Selbstverständlichkeit sein.
Ein Sanierungsfahrplan wird von allen Fachleuten empfohlen und kann natürlich auch – deswegen stelle ich diesen Antrag und appelliere an Sie, dass Sie diesem Antrag folgen – dazu führen, dass die Gebäude, die in öffentlicher Hand sind, kommunikativ so wirken, dass auch Private oder Kommunen ihre Sanierung gerne anpacken und angreifen. Wenn der Freistaat dies also vorbildlich macht, könnten andere nachziehen. Ich bin zuversichtlich, dass damit hinsichtlich Klimaneutralität ein großer Schritt gemacht werden kann und auch das hehre Ziel, diese bis 2028 zu erreichen, tatsächlich nicht utopisch ist. Die Zeit drängt. Ich meine, wenn die Staatsregierung den Antrag, Sanierungsfahrpläne für jedes Gebäude zu erstellen, aufgreifen würde, könnten wir alle auch interfraktionell damit zufrieden sein.
Jetzt ist es so, dass dieser Antrag natürlich schon im Bauausschuss behandelt worden ist. Ich bin jetzt auf die Redebeiträge, die folgen werden, insbesondere wahrscheinlich von Herrn Kollegen Schmid, gespannt; denn im Ausschuss wurde als Reaktion auf unseren Antrag suggeriert und behauptet: Wir machen das ja schon. Haben Sie aber schon einmal vom Landtag gehört, was bei diesem Gebäude nach der Sanierung eingespart wird? Also ich nicht. Wenn ich das Haus führen könnte, würde ich sagen: Das wäre doch etwas; gleich eine Tafel am Eingang – unsere Besuchergruppen sind da –: Der Freistaat wird hier vorbildlich sanieren; vor der Sanierung betrugen die CO2-Emissionen soundso viel; nach der Sanierung werden wir peu à peu klimaneutral sein. Das wäre doch etwas.
Vielleicht könnten Sie Ihren Redebeitrag in diese Richtung lenken. Ich freue mich sehr, wenn wir hier heute interfraktionell Zustimmung erhalten. Das wäre etwas. Ein Anfang wäre gemacht.