Wie viel verdient eine Landtagsabgeordnete?
Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Baupolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht.
Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten
Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 8.886 Euro (seit 01.07.2022), welche monatlich gezahlt wird.
Zuvor war die Entschädigung gesunken. Von 01.07.2021 an betrug sie 8.519* Euro. Ab 01.07.2020 betrug diese Entschädigung 8.657 Euro, ab 01.07.2019 waren es 8.445 Euro, ab 01.07.2018 waren es 8.183 Euro und bis 01.07.2018 waren es 8.022 Euro monatlich. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel. Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.
Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.
*auch wenn die letzte Anpassung keine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr war, verzichte ich und spende 500 Euro an Verein gegen das Vergessen e.V., Schwarzenbach a.d. Saale und 2000 Euro an Freund statt Fremd e.V.
Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:
Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:
- zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
- zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
- und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.
Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.
Die Kostenpauschale
Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.726 Euro (ab 01.07.2022). Zuvor lag diese Pauschale bei 3.589 Euro (seit 01.07.2020). Diese Pauschale verwende ich für:
- mein Wahlkreisbüro in Bamberg (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
- mein Regionalbüro in Hof (gemeinsam mit Tim Pargent)
- Büromaterialien und Portokosten meines Büros im Landtag. Miete fällt hier nicht an.
- Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raumieten, Anzeigen u.a.)
- Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
- mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Darunter fallen auch Taxifahrten, die ich in Anspruch nehmen muss, wenn das Angebot im ÖPNV an seine Grenzen stößt.
Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).
Anpassung der Kostenpauschale:
Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.
Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung (siehe dazu Artikel 7 BayAbgG).
Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags
Die Altersentschädigung ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der der*die ehemalige MdL Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die er oder sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG „Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag“ geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald der*die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1). Für ehemalige MdLs, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die Altersgrenze bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis zum Geburtsjahr 1964 wird diese Grenze schrittweise auf die allgemein gültige Grenze des vollendeten 67. Lebensjahrs angehoben (Satz 2). Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. „Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.“ (Satz 3). Jahre, die das ehemalige Mitglied des Bayerischen Landtags im Deutschen Bundestag, im Europaparlament oder in einem anderen Landesparlament mandatiert war, können auf Antrag angerechnet werden (Artikel 14 BayAbgG).
Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also zur Zeit ca. ein Drittel der oben angeführten 8.183 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der*die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat. Bis zum 20. Jahr des Mandats, also vier vollen Wahlperioden, steigt der Anteil um weitere 3,825 Prozentpunkte pro Jahr an; beträgt also folglich nach 20 Jahren Mitgliedschaft 71,75 % der Mandatsentschädigung.
Die Höhe der Altersentschädigung reicht also nach heutigem Stand (2018/2019) je nach Dauer der Mitgliedschaft von 2.741 bis 5.851 Euro und setzt je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit mit Vollendung des 60. bis 67. Lebensjahrs ein.
Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag
Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant sind oder werden könnten:
Übergangsgeld
Dies wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG, also momentan 8.183 Euro, ausgezahlt, sofern ein MdL zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (wird bei mehr als einem halben Jahr aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Ggf. sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde.
Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat
Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir derzeit jährlich 138.635,32 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.
Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit wird der genannte Betrag ausgegeben für:
- meine Mitarbeiter*innen. Ich beschäftigte in meinem Team im Angestelltenverhältnis vier Personen zwischen 5 und 35 Wochenstunden.
- Dienst- und Werksverträge z.B. für Recherchearbeiten, juristische Zuarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.
- Praktikant*innen (max. eine Person zeitgleich)
Zu keinem Zeitpunkt hatte oder habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.
Das Jahresbudget wird der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) sowie den Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst (siehe Richtlinien des Landtagspräsidiums, unter 2(1)).
IuK-Ausstattung
Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder*m Abgeordneten bis zu 12.500 Euro pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 2.500 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei Veräußerung dem Landtagsamt binnen drei (seit 08.04.2014, vorher vier) Jahren den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.
Weiterhin haben alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine „MVG-LandtagsCard“, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.
Weitere Einnahmen aus politischen Mandaten
Für meine Stadtratsarbeit in Bamberg erhalte ich eine Aufwandsentschädigung, die bei einem Zwanzigstel des Grundgehaltes der Besoldungsgruppe 7 der Bundesbesoldungsordnung B liegt, also 521 Euro monatlich. Das Sitzungsgeld beträgt pauschal 30,00 € für jede wahrgenommene Sitzungsstunde. Ich vertrete meine Fraktion zudem als Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH in Bamberg. Daraus entstehen mir monatlich Einnahmen von 150,00 Euro. Meine Teilnahme an der Bundesversammlung 2022 war zudem mit einer einmaligen Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro belegt. Seit Ende 2020 bin ich zudem Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung. Jede Sitzungsteilnahme wird dabei pauschal mit 50 Euro vergütet. 2020 nahm ich eine Sitzung wahr, 2021 fünf Sitzungen, 2022 bislang drei Sitzungen (Stand 20.09.2022). Aufwandsentschädigungen für meine Tätigkeit im Anstaltsbeirat zweier Justizvollzugsanstalten spende ich vollständig und erhalte sie gar nicht ausgezahlt.
Nebentätigkeiten
Meine selbständigen Tätigkeiten als Architektin habe ich mit meiner Wahl in den Bayerischen Landtag 2018 beendet. Folglich habe ich hieraus seit November 2018 keinerlei Einnahmen mehr generiert.
Abgaben/Spenden an meine Partei
2020: ca. 18.000 Euro
2019: ca. 18.000 Euro
2018: ca. 8.000 Euro
2017: ca. 8.000 Euro
2016: ca. 8.000 Euro