Informationssammlung* zur neuen Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Liebe Freund*innen,
sicher kommen Euch in Bezug auf die Novellierung der BayBO in Eurer Gemeinde/Stadt hundert Fragezeichen in den Kopf. Ich habe hier ein paar Informationen zusammengestellt, die Euch weiterhelfen können. Achtung, die Satzungen können nur bis zum 1.2.21 im Rat beschlossen werden. Danach wird es schwierig und es ist mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen.
Letztendlich sind es sehr individuelle Fragen, ob ihr eine Satzung erlassen solltet oder nicht, die sich von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden. Als Orientierung gebe ich Euch folgenden Tipp.
Ja, wenn…
… ihr diese Dichte nicht überall in Eurem Gemeindegebiet für verträglich haltet. Dann solltet Ihr jetzt unbedingt eine Satzung erlassen, die die Abstände wieder erhöht. Ihr könnt mit dieser Satzung auch differenzieren und für unterschiedliche Ortsteile unterschiedliche Dichten festlegen. Diese Differenzierung lässt sich auch im Nachgang in Ruhe einarbeiten – im Zentrum die 0,4, in den Ortsteilen weiterhin 1,0, oder 0,8…. Voraussetzung natürlich, dass die Satzung jetzt erlassen wird.
Nein, wenn…
Es gibt Orte, die sagen – 0,4 h überall ist kein Problem. Diese Dichte ist verträglich, das passt und das wollen wir so. Dann braucht Ihr keine Satzung.
Wir Grüne fordern die doppelte Innenentwicklung. Das bedeutet, dass wenn verdichte wird, dann aber mit einem qualifizierten Freiflächengestaltungsplan oder Grünordnungsplan. Nachverdichtung ist wichtig, und richtig zur Vermeidung von Flächenverbrauch und für lebendige Ortskerne. Aber sie muss richtig gemacht sein und sie unterscheidet sich je nach Charakter des Quartiers, des Ortteils. Ein Zentrum verträgt mehr Dichte als der Stadtrand oder ein Dorf. Wir brauchen neben der dichteren Bebauung auch Freiraum.
Präsentation meiner Veranstaltung: Die Novelle der Bayerischen Bauordnung:Push für den Wohnungsbau?, mit Ursula Sowa MdL und Chris Kühn MdB ( 27. Juli 2020).
Schreiben vom Bayerischen Städte und Gemeindetag, (08. Dezember 2020).
Informationen der Bayerischen Architektenkammer, https://www.byak.de/planen-und-bauen/recht-und-berufspraxis/baurecht/bauordnungsrecht.html
https://www.byak.de/aktuelles/newsdetail/abstandsflaechen-regelung.html
Präsentation vom Planungsverband München und Rechtsanwalt Dr. Spieß**, (3. Dezember 2020)
*Diese Sammlung stellt keinen Anspruch an Vollstädigkeit und soll der reinen Information dienen.
** Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) ist ausschließlich für seine Mitgliedskommunen tätig. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Verband Anfragen Dritter zum Thema leider nicht beantworten kann.
Vielen Dank für diese anschauliche Zusammenstellung! 🙂