Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Energie (BMWi) bietet ab sofort die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Gefördert werden können unter anderem kommunale Neubau- und Sanierungsvorhaben.

Mit der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, darunter

  • das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren),
  • das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO),
  • das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
  • das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

in einem vereinfachten Förderangebot zusammengefasst. Einige Änderungen der neuen Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) sind be­reits Anfang des Jahres um­ge­setzt worden. Seit dem 1. Juli 2021 ist die neue Bundes­för­derung für effi­ziente Gebäude (BEG) voll­ständig um­gesetzt. Seit dem 1. Juli 2021 können nun für kommunale Neubau- und Sanierungsvorhaben direkt bei der KfW Förderkredite mit Tilgungszuschüssen oder Zuschüsse beantragt werden.

Gefördert werden die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes sowie auch einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.

>>> Weitere Informationen unter www.kfw.de

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