… auch wenn neueste Rechtsprechung (VG Düsseldorf) genau das für unzulässig hält.
Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer*innen berichten immer wieder: Was Kinder und auch Erwachsene, die in der Bamberger AEO/Ankerzentrum untergebracht sind, nachhaltig verschreckt, sie um den Schlaf bringt und sogar traumatisieren kann, sind die nächtlichen Abschiebungen. Ein großes Aufgebot an Polizei – martialisch uniformiert und unter bedrohlicher Lautstärke – reißt mitten in der Nacht Menschen aus ihren Betten, verfrachtet sie mit ein paar Habseligkeiten in Polizei-Vans und danach sind sie auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Allein nur wenn man solche Vorkommnisse nur mitbekommt, ist das schon eine seelische Belastung, die anhält. Und in einer Einrichtung wie dem Ankerzentrum kommt das nicht selten vor.
Neuerdings wird dieses Vorgehen auch noch gedeckt durch die vor kurzem erlassene Hausordnung für das Ankerzentrum. Sie schränkt das Betreten der Wohnräume von Geflüchteten ein und legt eine Nachtruhe fest – lässt aber ausdrücklich eine nächtliche Abschiebung als Grund zu, um davon abzuweichen. Dann dürfen Security und Polizei also völlig überraschend und unangemeldet gegen den Willen der Bewohner*innen in ihre Wohnräume eindringen.
Anders sieht das etwa das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das erst vor kurzem ein Urteil gefällt hat, wonach die Nachtruhe ausnahmslos einzuhalten ist. Auch organisatorische Gründe bei einer Abschiebung (etwa frühe Flugzeiten) lässt das Gericht nicht gelten. Ausländerbehörden müssten sich organisatorisch so anpassen, dass die Nachtruhe geschützt sei.
(https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/wohnungsdurchsuchung-zwecks-abschiebung-um-4.30-uhr-unzulaessig)
Den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann kümmert das wenig. In einem Antwortschreiben an MdL Ursula Sowa, die ihm die Diskrepanz zwischen dieser neuen Rechtsprechung und bayerischer Praxis vorhielt, machte er klar, dass er von der bisherigen Vorgehensweise keinen Millimeter abweichen werde. Zitat: „Anbei sei noch bemerkt, dass der von Ihnen in Bezug genommene Beschluss des VG Düsseldorf keinerlei Bindungswirkung für das Handeln der für die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen zuständigen bayerischen Polizei- und Ausländerbehörden entfaltet.“
In Bayern steht der Minister zur inhumanen Variante!