Neue Regelungen für Bebauungsplanverfahren in Zeiten von Corona
Mitte Mai wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf der Großen Koalition „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ – kurz „Planungssicherstellungsgesetz“ – angenommen. Mit diesem befristeten Gesetz soll gewährleistet werden, dass Bebauungsplan- und andere Planungsverfahren auch unter erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Bürger*innen und Mandatsträger*innen sollen ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen können, ohne dass sie physisch anwesend sein oder sich in großer Zahl zusammenfinden müssten.
Wie soll das erreicht werden?
Laut Gesetzentwurf soll die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen im Internet zugänglich gemacht werden. „Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. Es soll geprüft werden, ob sich einzelne Instrumente bewähren, so dass sie auch nach der Corona-Krise weiterhin eingesetzt werden können und wo die Erleichterungen noch ergänzt werden müssen, um die barrierefreie Teilhabe weiter zu verbessern.
Mein Kommentar:
Der Gesetzesentwurf ist mit heißer Nadel gestrickt, ist aber unter diesen Umständen akzeptabel. Allerdings wären noch weitere Erleichterungen der Öffentlichkeitsbeteiligung machbar gewesen: Auch den Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben, muss weiterhin die Möglichkeit zur Beteiligung offenstehen. Die grüne Bundestagsfraktion forderte daher in ihrem Entschließungsantrag, für die Behörden Leitfäden bereitzustellen, die ausweisen, unter welchen Bedingungen wie maximale Personenzahl oder Abstandsanforderungen einzelne Vor-Ort-Termine weiterhin stattfinden können. Auch sollten Online-Konsultationen dokumentiert und die Ergebnisse den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
Leider wurde der grüne Entschließungsantrag im Bundestag abgelehnt. Bürger*innen bleibt es zum Glück jedoch nicht verwehrt, in dringenden Fällen nach Vor-Ort-Terminen in ihrer kommunalen Baubehörde zu fragen und im Notfall einzuklagen. Die digitalen Beteiligungsinstrumente werden in unserer Zeit immer wichtiger. Doch die Corona-Krise darf nicht dazu dienen, physische Beteiligungsformate, die Dialog und Diskussion in einer ganz anderen Dimension ermöglichen, gänzlich abzuschaffen.
Kurz und gut: Wir Grünen hätten uns die befristeten Regelungen bürger*innenfreundlicher gewünscht, doch so heißt es jetzt auf Eigeninitiative der Bevölkerung setzen.