Leitfaden zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauherr*innen und Anwender*innen
Ab dem 1 Januar 2023 gelten neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der vorliegende Leitfaden der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gibt einen Überblick über den Aktuellen Stand der Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Gebäudesanierung. Die besonderen Anforderungen aus dem GEG werden erläutert und die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen dargestellt.
Der Leitfaden soll Bauherr*innen, Behörden und Planer*innen Hilfestellung bei der Anwendung des GEG geben. Er gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen „Energiesparverordnug“ und „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, nimmt die Änderungen zum GEG auf und erläutert die wesentlichen Inhalte.
Bei Fragen könnt ihr euch gerne an: bayern@ursula-sowa.de wenden.