Rede zur 2. Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen STraßen- und Weggesetztes (BayStWg) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO) am 02.02.2023.
Die Rede im Wortlaut:
Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigt werden. Das ist eine Sache, die Sie wahrscheinlich sehr gut finden. Wir von den GRÜNEN meinen, es gäbe dringendere Aufgaben, als sich darum zu kümmern.
Heute früh hatten wir die Diskussion, wie wir den Wohnungsbau voranbringen. Das wäre bei uns hier besser aufgehoben. Wir finden es nicht gut, dass durch die Änderungen die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft beschnitten werden, da gerade hier oft sehr gute Verbesserungsvorschläge eingebracht werden können. Auch die zu starke Einschränkung der planfeststellungspflichtigen Änderungen lehnen wir als zu weitreichend ab.
Soweit bei Planungen tatsächlich Zeitverzögerungen entstehen, liegt es nicht immer an der Gelbauchunke oder an dem Feuersalamander. Nein, es sind oft ganz andere Dinge, die vorab versäumt worden sind, vielleicht eine gute Bodengrunduntersuchung et cetera et cetera. Oder es fehlt Personal. Das haben wir auch immer wieder gehört, auch bei dem Tagesordnungspunkt vorher.
Es fehlen qualifizierte Gutachter und auch Baustoffe und Materialien. Hier sollten wir ansetzen, um Verbesserungen hinzubekommen, und nicht bei der Beteiligungsform. Auch die komplizierten Ausschreibungsverfahren könnte man ein bisschen verschlanken.
Wir GRÜNE würden daher also eher dafür plädieren, diese ganzen Abläufe zu digitalisieren und ein besseres Management hinzubekommen, als die Beteiligung einzuschränken. In dem Bereich lehnen wir dieses Ansinnen heute ab.
Sie sehen schon, dass wir noch einen weiteren Bereich ansehen und zu einer Abwägung kommen werden, wie wir uns diesem Gesetzentwurf gegenüber positionieren. Das Anliegen, die Mobilfunkausweitung und -verbesserung, um den Mobilfunk im Land besser und schneller zu verteilen, teilen wir GRÜNE, da wir auch sehen, dass im ländlichen Raum ein großer Nachholbedarf ist. Um diese Regionen nicht abzuhängen, ist es notwendig, den Mobilfunkausbau zügiger voranzubringen.
Wir begrüßen die Erleichterungen.
– Genau, dieser Einwurf ist gut. Es wird nicht verhindert, sondern es gibt natürlich auch kein Laisser-faire. Man kann das nicht ungeplant vonstattengehen lassen, sondern es muss auch in Recht und Ordnung eingebettet sein.
Jetzt komme ich zu einem Lieblingsthema. Das ist auch noch mal ein ganz wichtiger Bereich: die Bayerische Bauordnung. Kollege Körber hat vorhin auch schon darauf hingewiesen. 2021 wurde hier das Novellchen verabschiedet. Uns allen ging es nicht weit genug. Natürlich hätte man auch das, was heute nachgeschoben wird, schon längst integrieren können; denn wir sollen hier heute die Vorgaben – halten Sie sich fest, Sie sehen, wie hier im Schneckentempo gearbeitet wird – bzw. die Richtlinien des Europäischen Parlaments umsetzen. Sie stammen von Dezember 2018. Wir schreiben jetzt Februar 2023. Bayern braucht also vier Jahre, um auf ein europäisches, in Ihrem Sinne sogar gut gemeintes Gesetz zu reagieren. Wenn wir schon praktisch und schnell denken wollen, könnte man sich im eigenen Hause vielleicht ein bisschen anstrengen, um diese Idee des Schneller-und-besser-Machens auch mitzutragen. Man hätte natürlich in der Novelle der Bayerischen Bauordnung 2021 genau das Gleiche in einem Aufwasch mit erledigen können.
Also gut. Was wird jetzt nachgebessert? – Es ist eine erfreuliche Kunde: Das Anbringen von Solaranlagen auf Dächern wird erleichtert. Das ist für viele eine gute Nachricht, die wir aber schon längst verkünden hätten können, wenn hier im Hause schneller gearbeitet werden würde.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Der Abstand der Solaranlagen zur Brandwand soll jetzt nur noch bis zu 50 cm gehen. Leider gibt es in Ausnahmefällen immer noch den Abstand von 1,25 m. Das bayerische Dachdeckerhandwerk hatte einen guten Vorschlag gemacht, wie man auch da noch mal minimieren könnte. Leider wurde er nicht aufgenommen. Wir bedauern das sehr. Wir meinen, man hätte das Potenzial von Dachflächen noch besser ausnützen können. Aber wenn man das Ganze einschätzt, finden wir natürlich, dass es besser ist als nichts, die Bayerische Bauordnung in dieser Hinsicht zu ändern. Das würden wir mittragen; denn Photovoltaik und auch die Solarthermie sind selbstverständlich ganz wichtige Bausteine in der Bekämpfung der Klimakrise. Das ist auch eine Chance, die Menschen vor steigenden Preisen bei den fossilen Energien zu schützen.
Ich komme zum Schluss und zu einem Fazit: Der Gesetzentwurf ist leider nicht der große Wurf. Er ist uns zu zaghaft. Deswegen werden wir uns in Gänze enthalten. Aber ich will noch einmal betonen, dass wir andocken wollen bei der Solarpflicht, die ja jetzt auch in Bayern Eingang gefunden hat. Die Solarpflicht hätte allerdings ursprünglich für Gewerbebauten auch zum 01.01. dieses Jahres greifen sollen. Das wurde auch verschoben. Sie gilt auch erst ab März. Das ist sehr bedauerlich.
Aber wie gesagt wollen wir Ihre Vorstöße nicht ganz negativ sehen. Wir können Ihnen nur versprechen, dass wir GRÜNE, wenn wir nach der Wahl hier eine neue Regierung haben, sehr gerne an einer richtig grünen, echten Bauordnung arbeiten werden, in der alles integriert ist und die in einem Aufwasch eine wirkliche Revolution ist. Sie können sicher sein, dass das Solarpaket, das jetzt von Robert Habeck in ein Paket I und II eingepackt und demnächst vorgestellt wird, genauso wie auch das Windausbau-Beschleunigungsgesetz, ein gutes Vorbild sein wird, von dem wir uns alle eine dicke Scheibe abschneiden können.
(Beifall bei den GRÜNEN)