Es grünt so grün? Grüne Sparflamme beim bayerischen Bauministerium

Ich wollte wissen, inwieweit das Bauministerium die verbindliche Begrünung an seinen eigenen Gebäuden umsetzt. Die Antwort auf meine Anfrage zeigt, dass das Ministerium zwar die gesetzlichen Vorgaben einhält, seiner Vorbildrolle aber bei Weitem nicht nachkommt.

In meiner Schriftlichen Anfrage wollte ich von der Staatsregierung wissen, welche Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen in letzter Zeit am Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr stattgefunden haben und inwieweit dabei Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung geprüft wurden. Mit der Unterstützung des Begrünungsbüros vom Verein Green City e.V. habe ich die Antwort genauer unter die Lupe genommen und mir das Ministerium aus der Luft angesehen:

Auf Seite 4 der Antwort auf die Anfrage steht: „Die gesamte Dachfläche über dem neu errichteten Prüfungssaal wurde extensiv begrünt.“ – Das ist das kleine Dach rechts im Bild (grün markiert). Dies ist leider nur ein dürftiger Ersatz für die, zugunsten des Neubaus gefällten, vier ca. 50-jährigen Bäume.

Weiter schreibt die Staatsregierung: „Die Flachdächer der Bestandsgebäude sind teils großflächig überbaut (Anm. d. Verf.: Kantine [orange], Technikzentralen, Aufzugsüberfahrten [beide rot]). Auf dem Flachdach des Hauptgebäudes wurde eine großflächige Photovoltaikanlage installiert. In Abwägung technischer und wirtschaftlicher Aspekte wurde auf eine Begrünung verbleibender Restflächen verzichtet.“

Hier zeigt sich: Auf dem Dach des nördlichen Gebäudes (oben im Bild) hat sich die Staatsregierung einfach mit der o.g. (sachlich richtigen) Begründung aus der Affäre gezogen. Ohne weitere technische Hindernisse hätten hier ganz leicht einige hundert Quadratmeter begrünt werden können, wie auch auf dem neu errichteten Prüfungssaal.

Eine Dachbegrünung ist bei „Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und des Sonnenlichts“ laut Freiflächengestaltungssatzung nicht verpflichtend. Jedoch hätten sich auf dem mittleren Gebäude Photovoltaik-Anlagen und eine Begrünung leicht kombinieren lassen. Eine Kombination wäre zwar planerisch aufwändiger, aber vielleicht hätte das Ministerium hier eine Vorreiterrolle einnehmen können, anstatt nur darüber zu reden?

Zum Vergleich:

Technisch möglich und auch umgesetzt ist die nahezu vollständige Begrünung trotz technischer Aufbauten und Photovoltaik auf dem Gebäude des Innenministeriums (StMI) im Süden des StMB:

Dieses Gebäude beweist: Es geht auch anders! Zwar wurden die Sanierungsmaßnahmen am Bauministerium in den letzten zwei Jahren und damit vor der Änderung der Bayerischen Bauordnung umgesetzt, die erst seit August 2019 die verbindliche Begrünung von staatlichen Gebäuden vorschreibt. Doch auch vor zwei Jahren gab es bereits technische Lösungen zur Begrünung von (denkmalgeschützten) Bestandsgebäuden und zur Kombination von PV und Begrünung. Was alles möglich ist, zeigt bspw. dieser Praxisratgeber von Green City e.V. von 2015 (!).

Mein Fazit: Mehr wäre möglich gewesen – und: Mehr hätte möglich sein müssen, wäre das das Bauministerium seiner Vorbildfunktion wirklich nachgekommen.

Begrünung verbindlich machen

Ich kritisiere an der Antwort auf die Anfrage außerdem, dass die Staatsregierung über keine Daten zur Fassaden- und Dachbegrünung von staatlichen Gebäuden besitzt. Ein Berichtsantrag der SPD fordert nun, diese Lücke zu schließen. Es wäre darüber hinaus sinnvoll, wenn die Staatsregierung nicht nur die Neubauten im Blick hätte, sondern auch bei den Bestandsgebäuden Potenziale besser ausschöpfen würde. Zu guter Letzt sollte auch bei der Novelle der Bauordnung die Begrünung grundsätzlich noch stärker verankert werden. Das hatte ich im letzten Jahr bereits gefordert und werde es im Zuge der anstehenden Novellierung der Bayerischen Bauordnung erneut tun!

Satellitenbilder: google maps; Bilder (c) 2020 GeoBasis-DE/BKG, GeoContent, Maxar Technologies; Kartendaten (c) 2020 COWI, GeoBasis-DE/BKG ((c) 2009)

Titelbild: Pixabay

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