Einführung eines Gebäudetyp E

Der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr im Bayerischen Landtag hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP die Einführung des von der Bayerischen Architektenkammer initiierten “Gebäudetyps E” auf den Weg gebracht.

Ziel eines „Gebäudetyps E“ ist es, einen Weg zu eröffnen, mit dem das Bauen wieder auf die Kernanforderungen der Bayrischen Bauordnung (BayBO) reduziert werden kann. Mittels des neu einzuführenden „Gebäudetyps E“ soll es ermöglicht werden, durch innovative und individuelle Planung nachhaltige Gebäude einfach und zu bezahlbaren Kosten zu bauen.

Bereits in einem Fachgespräch am 28.06.2022 im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr zeigten Expertinnen und Experten anschaulich auf, welches Innovationspotenzial besteht, wenn das Planen und Bauen von dem Ballast nicht unbedingt notwendiger technischer Standards und Regelwerke entlastet wird. Bauherren und ihre Planenden bestimmen seit Langem nur noch in einem eng gesteckten Rahmen, mit welchen Schwerpunkten und Qualitäten sie ihr Projekt entwickeln. Und sie entscheiden auch nur eingeschränkt darüber, wie die Ziele konstruktiv erreicht werden.

Daher haben wir GRÜNE in einem interfraktionellen Antrag die Staatsregierung aufgefordert, sich auf allen Ebenen für die Einführung eines „Gebäudetyps E“ einzusetzen. Dies beinhaltet sowohl eine Initiative zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als auch eine Befassung der Bauministerkonferenz mit der Thematik und einer daraus resultierenden Änderung der Musterbauordnung und dann mittelbar der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Ergänzend soll die Staatsregierung in allen Regierungsbezirken Modellprojekte des „Gebäudetyps E“ – analog zu den Bad Aiblinger Forschungsbauten im Rahmen des Projekts „Einfach Bauen“ – initiieren und durchführen.

„Der Gebäudetyp E wird ein sehr wichtiger Baustein sein auf dem Weg zur ökologischen Bauwende. In Zukunft soll es um eine Grüne Architektur gehen, die einfacher, günstiger, vor allem auch nachhaltiger und architektonisch noch einfallsreicher sein kann. Der Gebäudetyp E wird hier endlich Spielraum eröffnen, um architektonische Innovationen zuzulassen und sich von der Normenflut zu befreien.“

Ursula Sowa, MdL, baupolitische Sprecherin

Neben dem bestehenden System der Gebäudeklassen in der Bauordnung können so Bauvorhaben dem „Gebäudetyp E“ zugeordnet werden, wie der Sonderbau kombiniert mit den bestehenden Klassen für den Brandschutz z. B. zur „Gebäudeklasse III (Ge- bäudetyp E)“. Für diese Projekte gelten die Normen und Richtlinien, auf die Art. 85a Musterbauordnung (MBO) verweist, nicht zwingend. Weiterhin uneingeschränkt zu beachten sind selbstverständlich die Schutzziele der Bauordnungen: Standsicherheit, Brandschutz, gesunde Lebensverhältnisse und Umweltschutz.

Begleitet werden muss die Einordnung des „Gebäudetyp E“ von einer Öffnungsklausel im BGB, um Planende und Baufirmen haftungsrechtlich abzusichern. Um den Verbraucherschutz nicht zu schwächen, wird „E“ zunächst nur in der Zusammenarbeit mit sachkundigen Bauherren, wie z. B. kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zugelassen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit Folgeänderungen im Kaufrecht, Mietrecht und ggf. weiteren Rechtsgebieten erforderlich sind.

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