Wer künftig neu bauen will, muss sich vorher genau erkundigen, welche Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden er oder sie dabei einhalten muss. Auf Abstand musste man freilich auch bisher schon achten. Aber ein Blick in die Bayerische Bauordnung genügte, um sich eine Antwort zu holen. Das ist jetzt anders, denn die CSU-Staatsregierung hat es den Kommunen frei gestellt, ob sie sich der neuen BayBO mit geringerem Abstandsgebot anschließen oder lieber das größere Abstandsgebot aus der alten BayBO beibehalten wollen. Insgesamt ca. 10% der Kommunen in Bayern haben für die alte Version votiert. Zum Beispiel in Königsbrunn, Garmisch-Partenkirchen und Lenggries. Dort gilt nun etwas anderes als in allen anderen Kommunen. Ach so, ja, außer München, Nürnberg und Augsburg – dort sollten von vorneherein die neuen geringeren Abstandsflächen nicht gelten, sondern die alten.
Das Ergebnis ist eigentlich kaum glaublich und aus Sicht mehrerer Baurechtskenner*innen zudem juristisch angreifbar. Es gelten in Bayern nicht überall dieselben Bauordnungsvorgaben, sondern hier die und dort die. Wenn das die neue Linie der CSU-Staatsregierung ist, dann kann man aus der BayBO bald ein Formular mit Lückenfeldern machen, in die sich dann jede Kommune selbst nach gusto ihre eigenen Vorgaben eintragen kann. Das wäre dann ein baurechtlicher Flickerlteppich mit massig Stolperfallen für alle Beteiligten.
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