MdL Sowa freut sich über Grünen Erfolg im Landtag, hat aber auch Kritik an Einschränkungen
Drei Monate nach der Forderung der Grünen Landtagsfraktion und vier Monate nach Corona-Krisenbeginn können Kultur-Spielstätten endlich finanzielle Hilfen beantragen. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Existenzminimums kann nun als Betriebskosten geltend gemacht werden. Auch Personalkosten, z.B. aus Werk- und Honorarverträgen, sind förderfähig. „Leider kommt die Förderung für viele wohl reichlich spät, denn die Mittel können nicht rückwirkend beantragt werden“ erklärt die Bamberger Landtagsabgeordnete Ursula Sowa und nennt weitere Einschränkungen: „Die Mittel können nur von Spielstätten über 50 Sitzplätzen beantragt werden, und nur, wenn der Bedarf für die zweite Jahreshälfte 2020 von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater bestätigt wird. Kleine Spielstätten, Kindertheater, Puppentheater insbesondere auf dem Land, oder solche, die aus Kostengründen ihre Buchhaltung selbst machen, sind damit raus.“ Diese nicht nachvollziehbaren und schwer kommunizierbaren Einschränkungen reihen sich in viele unverständliche Entscheidungen der Staatsregierung ein. Insbesondere ein Teil des Kulturleben in Bamberg werde darunter leiden, so Ursula Sowa weiter.
Warum jeder Bereich der Kultur eigene Regeln für Finanzierung erhält, bleibt für die Landtags-Grünen ein Rätsel. Beispielsweise sei zwar „die Förderung von Laienmusikvereinen eine gute Sache, warum jedoch hier Krisenhilfe sehr wohl rückwirkend ab Mitte März gezahlt wird, Menschen die von Kultur leben müssen, aber erst jetzt Hilfe erhalten, bleibt ein Rätsel“, meint Ursula Sowa.
Dennoch: die Ausgestaltung des Hilfspakets für Spielstätten passt gut zu den Bedarfen der Szene. Ob indes die „30 Mio Euo für alle Spielstätten in Bayern ausreichen ist ungewiss. Darum sollten Betroffene schnell sein und ihre Hilfe beantragen,“ rät die Grünen-Politikerin. Corona sei noch lange nicht vorbei und die Weigerung der CSU/FW-Regierung, Kultur wie auch Gastro oder Mobilität nach Hygiene- und Abstandsregeln zuzulassen, statt eine pauschale Publikums-Deckelung einzuziehen, führt zu Notbetrieb fern ab jeder Wirtschaftlichkeit.
Über dieses PDF (klicken) finden Sie die „Zahlen und Fakten zur Spielstättenförderung“.
Bild: Pixabay
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